Einschreibung in die Volksschule: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Dezember 2005, 19:33 Uhr

Für das Schuljahr 2006/07 finden die Schülereinschreibungen vom 9. bis 20. Jänner 2006 statt:
Montag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

Der Stadtschulrat für Wien hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien (MA 10, MA 56) und dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ bezüglich des Aufnahmeverfahrens von Schulneulingen, der Erfassung des frühen Sprachförderbedarfes und der Bedarfserhebung für Tagesbetreuung Folgendes vereinbart:

Schüleraufnahmeverfahren

Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldenachweis:
    • Einladung zur Schülereinschreibung oder
    • eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
    • eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
  4. Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  5. Sozialversicherungsnummer des Kindes

frühe Sprachförderung

Im Zuge der Einschreibung ist festzustellen, ob eine frühe Sprachförderung durch die Stadt Wien empfohlen wird. Umfangreiche Informationen dazu sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Homepage www.sprachbaum.at verfügbar. Die Organisation der frühen Sprachförderung erfolgt nach Abschluss der Schülereinschreibung seitens der MA10 entweder im Rahmen des Kindergartenbesuches oder im Rahmen eigens dafür eingerichteter Kurse.

Bedarfserhebung für die Tagesbetreuung

  1. Im Dezember wurde der „Elternbrief“ über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung gemeinsam mit der „Einladung zur Schülereinschreibung“ über die Schülermatrik an die Eltern der in Wien hauptgemeldeten Kinder versendet. Diese liegen auch in kroatischer bzw. türkischer Sprache in der Schulberatung für MigrantInnen (1070 Wien, Kenyongasse 15/4. Stock, Tel. 512 69 06) auf.
  2. Übersichtslisten mit schulischen und außerschulischen Tagesbetreuungsangeboten des jeweiligen Bezirks liegen in allen Inspektionskanzleien, Volksschulen bzw. Servicestellen der Wiener Kindergärten auf.
  3. Das Schulrechtspaket 2005 regelt, dass an Schulstandorten nur dann eine klassen-, schulstufen – oder schulübergreifende Tagesbetreuung zu führen ist, wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind und nicht auf andere bestehende regionale Betreuungsangebote zurückgegriffen werden kann. Daher ist es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:
    • Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigten
    • Berufstätigkeit von Alleinerzieher/innen
    • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerzieher/innen
    • Soziale Notfälle
      Die Meldung des Bedarfs an Tagesbetreuung ist verbindlich.
  4. Weder im schulischen Bereich noch im Hortbereich der Stadt Wien gibt es Vormerkungen. Die Bedarfsmeldung ist keineswegs als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
  5. Die Bedarfsmeldungen werden bereits während der Schülereinschreibung laufend über die zuständige Inspektionskanzlei an die zuständige Einrichtung der MA 10 weiter geleitet.
  6. Die „Regionale Aufnahmekommission“ setzt sich aus der/dem Bezirksschulinspektor/in (Vorsitz), der Kindergarteninspektorin der MA 10, einer/einem Vertreter/in des Vereines „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ und Vertreter/innen von privaten Einrichtungen zusammen.
    Zielsetzung der „Regionalen Aufnahmekommission“ ist es, möglichst alle Bedarfsmeldungen den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen zuzuweisen.
    Das Ergebnis der Kommission wird den Eltern bis spätestens Mai schriftlich mitgeteilt.
  7. Ermäßigung des Betreuungsbeitrages: Das Antragsformular zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist bei einer schulischen Tagesbetreuung an der Schule erhältlich. In allen anderen Fällen wird dieses von der MA 10 übermittelt.