Einschreibung in die Volksschule

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Für das Schuljahr 2009/10 finden die Schülereinschreibungen vom 28. bis 30. April 2008, vom 5. bis 9. und vom 14. bis 18. Mai 2008 statt.
Montag bis Freitag: jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr,
Dienstag: zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr
Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrer Wunschschule. Die Liste unserer Schulen finden sie hier.

Frühe Sprachförderung

Laut § 3 Absatz 3 des Schulunterrichtsgesetzes haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache (= Deutsch) soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe werden an den Kindergärten Kurse zur frühen Sprachförderung eingerichtet, die im September 2008 starten. Die Feststellung, ob so ein Kursbesuch für das Kind empfehlenswert ist, erfolgt in den Kindergärten im Zeitraum Juni 2008. Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, werden zu diesem Zweck von den Wiener Kindergärten (MA 10) eingeladen.

Schüleraufnahmeverfahren

Für die Aufnahme erforderliche Dokumente und Unterlagen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Meldenachweis:
    • Einladung zur Schülereinschreibung oder
    • eine aktuelle Meldebestätigung (erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
    • eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde (für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
  3. eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde
  4. Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  5. Sozialversicherungsnummer des Kindes

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2009 bis 1. März 2010 das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Ansuchen um die Aufnahme solcher Kinder sind im Rahmen der Schülereinschreibung in der Volksschule zu stellen.