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Mit den '''b'''erufsbildenden '''P'''flicht'''s'''chulen ([[BPS]]) - kurz [[BPS|Berufsschulen]] genannt - zusammen bilden sie die Gruppe der Pflichtschulen. | Mit den '''b'''erufsbildenden '''P'''flicht'''s'''chulen ([[BPS]]) - kurz [[BPS|Berufsschulen]] genannt - zusammen bilden sie die Gruppe der Pflichtschulen. | ||
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2014, 01:19 Uhr
APS = Abkürzung für allgemein bildende Pflichtschulen.
Darunter versteht man folgende Schularten:
- Volksschulen
- Hauptschulen (auslaufend bis 2017)
- Neue Mittelschulen (beginnend ab 2012)
- Sonderschulen
- Polytechnische Schulen
Mit den berufsbildenden Pflichtschulen (BPS) - kurz Berufsschulen genannt - zusammen bilden sie die Gruppe der Pflichtschulen.
Zuständige Schulaufsichtsorgane für die APS sind die Pflichtschulinspektor/innen, für die BPS die Berufsschulinspektor/innen.
Für öffentliche Pflichtschulen zuständig ist die jeweilige Gemeinde, während für öffentliche höhere Schulen der Schulerhalter der Bund ist.
Die Gehälter der Lehrer/innen an Pflichtschulen werden vom Amt der zuständigen Landesregierung ausbezahlt. Dieses erhält diese Kosten ganz (APS) oder teilweise (BPS) vom Bund im Rahmen der genehmigten Planstellen refundiert. Die Gehälter der Lehrer/innen an höheren Schulen werden vom Bund ausbezahlt.